Die Grundlage für das Qualitätssiegel sind Leitlinien und Therapiestandards, die aus den Standards der verschiedenen Fachverbände abgeleitet werden. Verbände deren Kriterien höher angesiedelt sind, können eine Ausnahmeregelung für ihr Verfahren beantragen.
Qualitätsanforderungen an die Ausbildungen im Bereich alternativer Beratung und Prävention:
- Ausbildung(en) in (einem) ganzheitlichen Verfahren, das/die zur Beratung und Prävention geeignet ist/sind.
- Die Ausbildung umfasste mindestens 300 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten), von denen mindestens 30% unmittelbar praktische Erfahrungen vermitteln.
- Es wird eine Vorbildung in einem medizinischen Beruf oder eine angemessene Weiterbildung in Anatomie und Physiologie des gesunden menschlichen Körpers mit schriftlicher Prüfung nachgewiesen.
- Der Siegelhalter hat außerdem mindestens 50 Praxisstunden sowie 50 Arbeitsgruppenstunden oder Hausarbeitsstunden oder vergleichbare Leistungen erbracht.
- Die Ausbildung(en) schloss(en) mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab und es wurde eine eigenständige Abschlussarbeit von mindestens 25 Seiten Umfang erstellt.
- Siegel-Halter weisen einmal im Jahr den Besuch einer Weiterbildung von mindestens 10 Stunden oder alle 2 Jahre von mindestens 20 Stunden in einem ganzheitlichen Verfahren nach.
Für Heilhilfsberufe mit Zusatzqualifikation in ganzheitlicher Therapie, Beratung und Prävention gelten diese Anforderungen analog. Diese Anforderungen können in einzelnen Disziplinen nach Maßgabe der Fachverbände verändert sein. Es gelten dann die von der DGGTP anerkannten Qualitätsstandards der Fachverbände.
Qualitätsanforderungen an die Ausbildungen im Bereich alternativer Therapien:
- Ausbildung(en) in (einem) ganzheitlichen Verfahren.
- Die Ausbildung(en) umfasste(n) mindestens 400 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten), von denen mindestens 30% unmittelbar praktische Erfahrungen vermitteln.
Es besteht die Approbation als Arzt, psychologischer Psychotherapeut, Heilpraktiker oder die Zulassung "Berufsmäßige Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz".
- Der Siegelhalter hat außerdem mindestens 120 Praxisstunden sowie 120 Arbeitsgruppenstunden oder Hausarbeitsstunden oder vergleichbare Leistungen erbracht.
- Die Ausbildung schloss mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab und es wurde eine eigenständige Abschlussarbeit von mindestens 40 Seiten Umfang erstellt.
- Siegel-Halter weisen einmal im Jahr den Besuch eine Weiterbildung von mindestens 10 Stunden oder alle 2 Jahre von mindestens 20 Stunden in einem ganzheitlichen Verfahren nach.
Diese Anforderungen können in einzelnen Disziplinen nach Maßgabe der Fachverbände verändert sein. Es gelten dann von der DGGTP anerkannten Qualitätsstandards der Fachverbände.